NOTDIENSTVERORDNUNG
In Deutschland dürfen Tierärzte ihre Preise nicht frei gestalten und sind an die gesetzliche Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden.
Für den Notdienst haben Bundestag und Bundesrat eine Erhöhung der Notdienstgebühren beschlossen.
Am 13.02.2020 ist die neue GOT im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und somit ab dem 14.02.2020 in Kraft getreten.
Für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, müssen nun eine Notdienstgebühr von 50 € netto sowie ein erhöhter (landwirtschaftliche Nutztiere) bzw. mindestens der 2-fache (Pferde / Kleintiere) Gebührensatz berechnet werden.